AGB

AGB

Vertragsgrundlage für alle von Swan of Tuonela Software Unternehmergesellschaft (Haftungsbeschränkt) (im Weiteren Anbieter) angebotenen Leistungen sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige individuelle Vereinbarungen; sie haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Verwendern (im Weiteren Verwender), denen ausdrücklich widersprochen wird.

 

  • 1 Allgemeines

(1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Nutzung der Software „Plakatkarte“ des Anbieters gemäß der aktuellen Produktbeschreibung als Software as a Service (SaaS) bzw. Cloud-Angebot.

(2) Der Dienst wird vom Anbieter als SaaS – bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Verwender wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.

 

  • 2 Zustandekommen des Nutzungsvertrags

(1) Indem sich der Verwender auf der Webseite www.plakatkarte.de mit seinem Namen, seiner E-Mail registriert, gibt er ein Angebot auf Abschluss dieses Nutzungsvertrags ab.

(2) Der Anbieter prüft die entsprechende Anmeldung. Sodann geht dem Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail mit seinen Zugangsdaten zu. Mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail gilt der Vertrag als geschlossen.


  • 3 Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter stellt dem Verwender die Software in der jeweils vereinbarten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht (Übergabepunkt), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Verwenders und dem beschriebenen Übergabepunkt.

(2) Der Anbieter weist den Verwender darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Verwender genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben.

Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

(3) Der Verwender ist verpflichtet, Funktionsausfälle, Störungen oder Beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich anzuzeigen.

(4) Der Verwender räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Verwender zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

(5) Der Anbieter darf die Daten jederzeit für wissenschaftliche Zwecke oder zur Optimierung der Systemperformance anonymisiert auswerten.

(6) Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Verwender, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt.

 

  • 4 Pflichten des Verwenders

(1) Der Verwender hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Die §§ 536b (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) BGB finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadenersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

(3) Der Verwender verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen.

(4) Der Verwender ist für sämtliche von verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von Inhalten des Verwenders keine Kenntnis und prüft die vom Verwender mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.

 

  • 5 Haftung

(1) Die Haftung des Anbieters gegenüber dem Verwender für eigenes Verschulden oder das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen ist auf vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schädigungen beschränkt.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Kardinalpfichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

(3) Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen. Soweit der Anbieter technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu den vom Anbieter geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören (§ 3), geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Anbieter im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Verwenders oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

(5) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

(5) Bei Ausfall von Leistungen und Diensten infolge Fremdeinwirkung und höherer Gewalt liegt keine Schadensersatzverpflichtung von kultwerk vor, z.B. Stromausfall, Telekommunikationsnetzunterbrechung etc.

 

  • 6 Laufzeit des Vertrags, Kosten

(1) Die Vertragslaufzeit, die Kosten und deren Fälligkeit richten sich nach der jeweiligen Preisliste und dem jeweiligen Paket.

(2) Der Anbieter behält sich vor, die Dienstleistung mit einer Frist von 3 Monaten einzustellen.

(3) Der Anbieter schließt ausdrücklich Mitglieder der NPD, DVU und AfD, sowie anderer rechtspopulistischer oder rechtsextremer Parteien und Gruppierungen von der Nutzung seiner Anwendung aus.

(4) Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.

(5) Alle Vertragsabreden sollen aus Beweisgründen schriftlich oder in elektronischer Form (§ 126a BGB) erfolgen.

 

  • 7 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Abkommens über den Internationalen Warenkauf (CISG). Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern und soweit es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

(2) Hat der private Endverbraucher keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union oder ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Anbieters der Gerichtsstand. Der Anbieter hat das Recht, den Verwender auch an dessen Sitz bzw. Wohnort zu verklagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen