Speicherverbot durch Vermieter nicht zulässig
„Mieter haben Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters zur Anbringung und zum Betrieb eines Steckersolargeräts, ohne dass diese Zustimmung davon abhängig gemacht werden darf, dass der Mieter sich verpflichtet, keinen Batteriespeicher aufzustellen und zu betreiben.“
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