Der BalkonSolar e.V. warnt: Die „Vereinbarung über die Anbringung eines Steckersolargeräts“ auf dem Dokument auch als „Antrag zur Vereinbarung Steckersolargerät“ vom „Verlag für Hausbesitzer GmbH, Stuttgart“ in der Version 05/2025 birgt für Mietende erhebliche Risiken und dürfte auch in Teilen bei Gericht keinen Bestand haben.
Er sollte auf gar keinen Fall unterzeichnet werden.
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