Guerrilla Speicher? Steckerspeicher anmelden oder nicht?

Vor den Vereinfachungen des Solarpaket 1 gab es die sog. „Guerilla Solar”, Steckersolareräte die nicht angemeldet waren, beim Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber. Das hatte damit zu tun, dass viele Netzbetreiber in ihren technischen Anschlussbedingungen, die Anmeldung durch einen Elektriker versuchten, vorzuschreiben. Dieses Hineinregieren in die Kundenanlage, ohne dass von dieser eine Störung ausging oder ausgehen könnte, war schon damals rechtlich fragwürdig. Letztlich führten diese Auflagen dazu, dass viele Steckersolargeräte nicht angemeldet waren.  Der Betrieb eines nicht angemeldeten Erzeugers führt dann in der Regel dazu, dass man keine Einspeisevergütung bekommt, aber die will man ja beim Steckersolargerät eh nicht. Nun könnte theoretisch die Bundesnetzagentur auch ein Bußgeld verhängen, da das Anmelden eine Ordnungswidrigkeit wäre, die die Bundesnetzagentur verfolgen kann – aber eben nicht jede Polizei oder Gemeindeverwaltung. Im Bereich Steckerspeicher scheinen wir in einer ähnlichen Situation zu laufen, berichtet auch Golem und schlägt drei Varianten vor. Stand heute (29.6.2025) haben uns immer wieder mal E-Mails und wir sehen auch vereinzelte Berichte in den sozialen Medien, von Menschen die über den Fast Track Verfahren beim Marktstammdatenregister ihren Steckerspeicher angemeldet haben und vom Netzbetreiber aufgefordert werden, nun eine Anmeldung durch einen Elektriker nachzureichen.  Die Netzbetreiber sehen die Rechtslage unterschiedlich: So sagt etwa Hamburg … Guerrilla Speicher? Steckerspeicher anmelden oder nicht? weiterlesen