BalkonSolar und Brandschutz: Fluchtweg und Feuerwehr
Immer wieder werden wir mit Fragen zur Behinderung von Fluchtwegen durch Steckersolargeräte konfrontiert. Dazu hat sich nun die “Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes” in einer Empfehlung “Umgang mit Photovoltaik-Anlagen” geäußert und stellt fest: “Dem Fachausschuss sind derzeit keine brandschutztechnischen Probleme bekannt.” Befürchtungen von Vermietern und Hausverwaltungen, das Balkonsolargerät könne bei einem Löschvorhaben im Weg sein, sind daher fast unbegründet. Weiter äußert sich das Fachgremium: “Unterhalb der Hochhausgrenze bestehen keine Bedenken, solange die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges nicht eingeschränkt wird. In diesem Zusammenhang ist sicherzustellen, dass nicht direkt am Modul angeleitert werden muss. Dazu ist es ausreichend, an Rettungsfenstern die lichte Breite des Fensters zuzüglich eines beidseitigen Bereiches von 10 cm sowie an zum Anleitern bestimmten Balkonen einen 1 m breiten Teil des Geländers von Modulen freizuhalten. “Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes” in einer Empfehlung “Umgang mit Photovoltaik-Anlagen” Gefahr durch Elektrizität: Alle Teile eines Balkonkraftwerks sind isoliert und somit berührungssicher. Wenn durch z. B. Anleiterung oder Brandeinwirkung Teile beschädigt werden, ist ein Abstand von 1 m nach DIN VDE 0132 einzuhalten (analog allen anderen elektrischen Geräten, Kabeln, Verteilersteckdosen, wenn diese beschädigt sind). Bei einer Trennung des Steckers des Balkonkraftwerks bzw. … BalkonSolar und Brandschutz: Fluchtweg und Feuerwehr weiterlesen
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