Wer haftet wenn das BalkonSolar Gerät herunterfällt?

Wer haftet, wenn das BalkonSolar Gerät herunterfällt? Wer haftet, wenn das BalkonSolar Gerät – also das Solarpanels – welches am Balkon angebracht ist herunterfällt und etwas beschädigt oder gar jemanden verletzt? Diese Frage stellen sich viele Vermieter und haben deshalb Hemmungen, ein Steckersolargerät zu genehmigen. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des BalkonSolar e.V. aus Freiburg schafft nun Klarheit. Gutachter Marcus Seyfarth (LL.M.) sieht – eine ansonsten fachgerechte Montage vorausgesetzt – vor allem Risiken bei dem Gefährdungshaftungstatbestand des § 836 BGB: Daneben äußert sich das Gutachten zu verschiedenen Auflagen, die Vermieter machen und stellt fest:  a) das Einholen eines Sachverständigengutachtens für die Statik,b) den Brandschutz,c) die sachverständige Prüfung der gesamten Hauselektrik des Gebäudes (durch Vorlage eines Protokolls/einer Einschätzung eines Elektrofachbetriebs),d) als auch eine Montage der gesamten Installation durch einen Fachbetrieb,  dürften in der Regel unverhältnismäßig sein. So erübrige sich etwa ein Brandschutzgutachten, da Glas-/Folien-Module grundsätzlich nur sehr schwer entzündlich oder brennbar sind. Aufgrund der sehr geringen installierten Leistung von max. 800W sind Brände auch sehr unwahrscheinlich.  Wenn nicht mehr als 800W an einem Hausanschluss betrieben werden, was vorliegend die maximal zur Installation vorgesehene Leistung ist, reicht die Energie nicht aus, um eine normgerechte Elektroinstallation zu überlasten. Auch ältere normgerecht errichtete Kundenanlage (bestehend … Wer haftet wenn das BalkonSolar Gerät herunterfällt? weiterlesen