Ein guter Tag für Mieter:innen! – Balkonsolar-Petenten begrüßen den Beschluss des Bundeskabinetts zum “Entwurf eines Gesetzes (…) zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten” Bereits im August hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Erneuerbare Energien Gesetzes mit zahlreichen Vereinfachung für Steckersolargeräte beschlossen. Heute hat das Bundeskabinett den zweiten wichtigen Schritt zur rechtlichen Vereinfachung eingeleitet. Mit dem “Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen”, sollen nun auch die Hürden im Bürgerlichen Gesetzbuch (Mietrecht) und dem Wohnungseigentumsgesetz fallen. “Auch diesen Beschluss des Bundeskabinetts begrüßen wir und hoffen auf eine Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag”, so Christian Ofenheusle, Geschäftsführer der Agentur EmpowerSource, der Dr. Andreas Schmitz (Akkudoktor) bei der Balkonsolar Petition unterstützt hatte. “Damit wären beide Forderungen aus unserer Petition erstmal auf dem Weg. Und Steckersolargeräte würden in Zukunft genauso behandelt werden wie Umbauten zur Barrierefreiheit oder der Einbau einer Wallbox„, freut sich Sebastian Müller, Vorstand vom Balkon.Solar e.V., wie auch seine Vorstandskollegin Simone Herpich bestätigt: “Mieter:innen hätten dann endlich ein Recht auf Balkonsolar und Mit-Eigentümer:innen könnten es auch nicht mehr verhindern!”. Bürger:innen, Vermieter:innen und Hauseigentümer:innen profitieren nicht nur von günstigem Sonnenstrom vom Balkon, sondern auch von … Recht auf Balkonsolar! weiterlesen
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