Die Bundesregierung hat nun ein weiteres Gesetzesvorhaben – nach dem Vorschlag zu Änderungen im BGB und WEG – veröffentlicht, dass die Bedingungen für Balkonsolar oder Steckersolar deutlich vereinfachen soll. Zusammen mit unseren Partnern in der Petition, haben wir eine Stellungnahme veröffentlicht und auch der Bundesregierung zugeleitet. Wir begrüßen ausdrücklich: Wie in jeder Stellungnahme gibt es dann noch Punkte, die wir aus unserer fachlichen Sicht anmerken und wo wir uns weitere Klarheit, Verbesserung und Vereinfachung vorstellen können: Etwa bei der Definition eines Steckersolargeräts: Wir schlagen vor, bei Solaranlagen von “wenigen” auf “mehrere” zu ändern, da es denkbar wäre, dass ein Anlagenbetreiber etwa einen umlaufenden Balkon nutzt um dort mehrere Solarmodule (in der EEG Nomenklatur “Anlagen”) mit geringerer Leistung (ästhetische Erwägungen, Gebrauchtmodule o.a.) anzubringen, bei denen möglicherweise eine z.B. nur eine Leistung von 100 Wp hat, aber aufgrund der Anzahl dann 2 kWp erreicht werden. Durch die Formulierung “durch den Letztverbraucher” gehen wir davon aus, dass ausreichend klar ist, dass dieses Gerät durch den Letztverbraucher, sprich Anlagenbetreibenden, selbst angeschlossen werden darf. Bisher ist unklar, was nach der vier-monatigen Periode passieren soll, die der Netzbetreiber nach Anmeldung Zeit hat um die Zähler zu tauschen, hier schlagen wir folgende Regelung vor: “Sollte der Messstellenbetreiber … Solarpaket I Stellungnahme weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden