Grundsätzlich dürfte eine Steckersolaranlage am Balkon denkmalschutzrechtlich kein Problem sein, da sie a) reversibel ist und b) der sichtbare Eingriff deutlich geringer ist als eine Dachanlage. Zudem sind Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien privilegiert. Abberatung durch Behörden Dennoch haben uns in der Vergangenheit immer wieder Berichte und E-Mails von Bürger:innen erreicht, die gerne an ihrem Gebäude meist am Balkon, ein Steckersolargerät anbringen wollten und dann vom Denkmalschutz eine regelrechte “Abberatung” bekamen, in der die vielen Hürden und möglichen Probleme plastisch geschildert wurden und dann auch seltsame Ratschläge erteilt wurden: “Verwenden sie eine spannbare Textil Solar Bespannung“, “Normale Module gehen nicht, aber dafür halb so große”. Dabei war das Vorgehen der Behörden bzw. Mitarbeitenden dort nicht einen formellen Bescheid auszustellen, sondern im Vorfeld in Gesprächen schon viele Aussagen zu tätigen, die in Richtung teuer und kompliziert gehen, quasi die Bürger abschrecken. Oder auch in E-Mails zu signalisieren, dass sie eine Genehmigung für “nur schwer möglich” halten. Das führt dazu, dass viele Interessierte einfach gleich aufgeben, dabei ist so eine Strategie schon innerhalb von Verwaltungen hoch umstritten. Gleichzeitig wissen wir, dass Menschen nicht zum Denkmalschutzamt arbeiten gehen, um Solaranlagen zu pushen. Deshalb haben wir in Zusammenarbeit mit einer großen Anwaltskanzlei einen Musterbrief … Denkmalschutz weiterlesen
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