In einer gemeinsamen Stellungnahme diverser Initiativen, unter anderem der Deutschen Umwelthilfe, GreenPlanet Energy und Solar Förderverein fordern wir den Deutschen Bundestag auf, das Recht auf Solarenergie für Mieter und Wohnungseigentümer gesetzlich zu verankern. Denn Photovoltaikanlagen, nicht nur am Balkon sind wichtig für die Energiewende. Die Umsetzung der Bundesratsempfehlungen zur breiten Nutzung von Solarenergie wird dringend gefordert.
Direkt zur Petition „Recht auf Solar“: https://innn.it/recht-auf-solar
Gemeinsame Stellungnahme von Balkon.Solar e.V., Klimaschutz im Bundestag e.V. , Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V., Solar2030 e.V. (München), SunCrafter GmbH, EmpowerSource UG, Dr. Andreas Schmitz, Dr. Benedikt Sauer, EigenEnergieWende.de, , Roßdorfer Energie-Gemeinschaft e.V., FerlePV GbR, Initiative: HöchstSolar, Solar-Initiative Eppertshausen, Bürgerinitiative heiner*energie (Darmstadt), Deutsche Umwelthilfe, Klima-Initiative Ober-Ramstadt e.V., Bochumer KlimaschutzBündnis — BoKlima, Klimabündnis Dortmund, GreenPlanet Energy e.G., naturstrom AG, SoLocal Energy e.V. Kassel, AG Balkonkraftwerk
Deutscher Bundestag:
Vorsitzende der Fraktionen von Bündnis 90/die Grünen, SPD, FDP
Mitglieder des Rechtsausschusses
Platz der Republik 1
11011 Berlin
E-Mail: rolf.muetzenich@bundestag.de, britta.hasselmann@bundestag.de, katharina.droege@bundestag.de, christian.duerr@bundestag.de
Freiburg, den 12.6.2024
Betreff: Endlich Recht auf Solar für MieterInnen und WohnungseigentümerInnen im Gesetz verankern! Drucksache 20/9890
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
sehr geehrte Damen und Herren Fraktionsvorsitzende,
wir begrüßen die Gesetzesinitiative zur Vereinfachung zur Schaffung eines Rechts auf Solar für MieterInnen und WohnungseigentümerInnen.
Im April 2023 haben über 100.000 Bürger:innen die Onlinepetition (146290) unterzeichnet und ein Anrecht auf die Nutzung von Steckersolargeräten in Miet- und Eigentumswohnungen gefordert. Gemeinsam mit den Ausschüssen des Bundesrats und der Mehrheit der am 19. Februar beim Rechtsausschuss des Bundestages geladenen Experten und Exepertinnen fordern wir die Ausweitung der Privilegierung auf alle Formen der Erzeugung von Solarenergie.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die vorgeschlagenen Regelungen zum Bürokratieabbau führen und Rechtsunsicherheiten beseitigt werden. Ansonsten ist zu befürchten, dass zahlreiche Klagen die ohnehin schon überlasteten Gerichte beschäftigen werden.
Die Umsetzung von Solarprojekten, insbesondere von Stecker-Solar-Nutzung, darf nicht weiter verzögert werden. Darüber hinaus sollte beachtet werden, dass die solare Erschließung von Miet- und Eigentumswohnungen für die Energiewende nicht allein durch die Leistungsgrenze eines Stecker-Solarsystems begrenzt sein darf. Vielmehr sind dort mit Unterstützung von Fachbetrieben auch größere PV-Anlagen möglich. Daher schlagen wir einige Verbesserungen am aktuellen Entwurf sowie an den begleitenden Dokumenten vor.
Wir haben Sie bereits vor einigen Monaten in einer gemeinsamen Stellungnahme mit anderen aufgefordert, das Recht auf Solar nicht nur auf den Balkon oder Steckersolargeräte zu beschränken, sondern ein grundsätzliches Recht auf Solar zu schaffen, wie es auch die Ausschüsse des Bundesrats in ihren Empfehlungen (BT Drucksache 508/1/23 zu der 1038. Sitzung des Bundesrates am 24. November 2023) vorgeschlagen haben:
“In Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c ist in § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 das
Wort „Steckersolargeräte“ durch das Wort „Photovoltaikanlagen“ zu ersetzen.”
Richtigerweise führen sie dazu aus:
Die auf Steckersolargeräte beschränkte Erweiterung des Katalogs der sogenannten privilegierten baulichen Veränderungen des Wohnungseigentumsrechts ist angesichts der Bedeutung der Energiewende nicht ausreichend.
Es sollten alle Formen der Nutzung von Photovoltaik (PV), d. h. auch die Installation einer PV-Dachanlage, als privilegierte Maßnahmen in § 20 Absatz 2 WEG verankert werden. Mit Inkrafttreten der WEG-Reform zum 1. Dezember 2020 können zwar alle baulichen Maßnahmen gemäß § 20 Absatz 1 WEG mit einfacher Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung beschlossen werden. In der Praxis kann es aber schwierig sein, die erforderliche Mehrheit zu erlangen.
Die Installation einer Gemeinschaftsanlage in Wohnungseigentümergemeinschaften ist aktuell aufgrund der Schwierigkeiten bei der Verwaltung und Verteilung der Kosten kaum umsetzbar. Die rechtlichen und bürokratischen Hürden sind hier sehr hoch. (…)
Auch in Mehrfamilienhäusern kann für Wohnungseigentümer die Errichtung von einzelnen PV-Anlagen auf den Dachflächen attraktiv und sinnvoll sein.
Dies ist insbesondere bei Gemeinschaften mit wenigen Wohnungseigentümern der Fall, wenn andere Betriebskonzepte für Photovoltaikanlagen auf einem Mehrfamilienhaus nicht in Frage kommen, z. B. weil sich nicht alle Wohnungseigentümer finanziell an der Errichtung einer PV-Anlage beteiligen wollen.(…)
Im Einzelfall objektiv unangemessene Forderungen können von den übrigen Wohnungseigentümern zurückgewiesen werden. So sind bauliche Veränderungen nicht zulässig, sofern sie die Wohnanlage grundlegend umgestalten oder eine Wohnungseigentümerin oder einen Wohnungseigentümer unbillig benachteiligen.
Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Gebäudes dürften im Fall von PV-Dachanlagen geringer sein als bei Steckersolargeräten auf Balkonen und Terrassen; (…)
Einzelne Wohnungseigentümer sollten im WEG einen Anspruch auch auf die Installation von PV-Dachanlagen, und nicht nur von Steckersolargeräten für den Balkon oder die Terrasse erhalten” (Empfehlungen, 508/1/23 S. 2 folgende)
Wir appellieren an den Bundestag, die von den Bundesratsausschüssen vorgeschlagenen Empfehlungen umzusetzen. Hier bietet sich eine Möglichkeit, durch den Abbau von Bürokratie Bürgerinnen und Bürgern mehr Eigenverantwortlichkeit zu ermöglichen und die Energiewende voranzubringen.
Wesentlich wäre eine breite Auslegung des Anspruchs, welcher sich – analog zu den Forderungen der “Balkonsolar-Petition” – neben der Erzeugung auch auf die Speicherung bezieht. Auch im Hinblickauf die geplanten Vereinfachungen für den gemeinschaftlichen Eigenverbrauch, Energie-Communities etc. wäre dies ein nachhaltiges Vorgehen.
Für eine entsprechende Einbindung dieses Anspruchs halten wir auf Basis der von den Ausschüssen des Bundesrates empfohlenen Formulierung die folgende Erweiterung für sinnvoll:
“In Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c ist in § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 das
Wort „Steckersolargeräte“ durch “Photovoltaikanlagen sowie Einrichtungen zur Speicherung und Weitergabe der durch diese erzeugten Energie“ zu ersetzen.”
Wir begrüßen das Vorhaben, zügig und parteiübergreifend – wie im Rahmen der Behandlung der Petition – alle notwendigen Vereinfachungen zur Teilhabe von Mieter:innen und Eigentümer:innen – nicht nur im Bereich Steckersolar – schnell zu erreichen, die in der Bevölkerung gefordert werden. Das stärkt das Vertrauen der Bürger:innen in die Politik im Allgemeinen und nimmt viele Menschen mit auf den Weg in die Energiezukunft Deutschlands.
Durch ungenaue Veröffentlichungen, etwa in den Vorschlägen des BMWK, aber auch von anderen Politikern in sozialen Medien und in Presseberichten, entstand bereits jetzt bei vielen Bürger:innen der Eindruck, die Privilegierung der eigenen Energieerzeugung in Miet- und Eigentumswohnungen sei bereits erfolgt. Die Konfrontation mit der genauen gegenwärtigen Rechtslage beim Versuch, das eigene Solarprojekt umzusetzen, führt dann häufig zu Enttäuschungen. Deshalb ist es notwendig, den von Seiten der Politik gemachten Versprechungen zügig reale Gesetzesänderungen folgen zu lassen.
Auch für kurzfristige Rückfragen und fachliche Beratung sowie für gemeinsame Veranstaltungen stehen wir selbstverständlich gerne unter sm@balkon.solar zur Verfügung. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Sebastian Müller
Vorstand Balkon.Solar e.V.
(für die im Briefkopf genannten)
Eine Mehrfertigung an die Abgeordnetenbüros der Mitglieder des Rechtsausschuss.