Der Betrieb von Dachsolaranlagen und Steckersolar-Geräten gleichzeitig ist geregelt. Die Einspeisevergütung berechnet sich aus dem Anteil der installierten Leistungen beider Anlagen mit unterschiedlichen Inbetriebnahmedaten. Dachanlagen und Steckersolar-Geräte werden getrennt betrachtet, wodurch Leistungsgrenzwerte nicht überschritten werden.
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden